Klinikum Straubing: "Todesengel" verhaftet !
Straubing. Die Kriminalpolizei Straubing und die Staatsanwaltschaft Regensburg ermitteln derzeit gegen eine Krankenschwester am Klinikum Straubing, die durch nicht ärztlich angeordnete und zu hohe Morphingaben den Tod von Patienten verursacht haben soll. Zumindest in zwei Fällen wird die Staatsanwaltschaft hierzu Haftbefehlsantrag gegen die Frau stellen, die bereits am Abend des Montag festgenommen wurde.
Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft kamen am Montag ins Rollen. Die Leitung des Klinikums St.Elisabeth hatte bei internen Kontrollen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Verbrauch von Morphin auf einer Station festgestellt und von sich aus sofort die Polizei verständigt. Zunächst stand der begründete Verdacht nahe, dass Morphin ohne oder über die ärztliche Verordnung hinaus an Patienten verabreicht wurde. Von Kripo und Staatsanwaltschaft wurden sofort intensive Ermittlungen eingeleitet. Dabei ergaben sich auch Hinweise darauf, dass der Tod von schwerkranken Patienten mit der Gabe von Morphin durch die Krankenschwester in Zusammenhang stehen könnte.
Auf Grund der vorliegenden Verdachtsmomente und Recherchen wurde die Frau, eine 48-Jährige aus dem Landkreis Straubing-Bogen, am Montagabend von Kräften der Straubinger Kripo zu Hause aufgesucht und vorläufig festgenommen und bei der Straubinger Polizei arrestiert. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing - wurde sofort zu den ersten Vernehmungen mit hinzugezogen. Die Frau, die seit über 20 Jahren als Krankenschwester im Klinikum Straubing beschäftigt ist, ist stellvertretende Stationsleiterin.
Bei der Straubinger Kriminalpolizei wurde zur Abarbeitung des Falles die Arbeitsgruppe "Morphin" gegründet. Gegenstand der Recherchen von Kripo und Staatsanwaltschaft sind derzeit sieben Todesfälle am Klinikum Straubing, wobei noch nicht gesichert ist, welche Fälle letztlich durch die Krankenschwester beeinflusst wurden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing - wird gegen die Frau Haftantrag wegen Verdacht des Totschlags in mindestens zwei Fällen stellen.
03.05.05
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