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Filmreife Flucht

Maxhütte-Haidhof. Eine fast filmreife Flucht lieferte ein 19jähriger Rollerfahrer aus Maxhütte-Haidhof einer Zivilstreife der Polizei. Erst als er gegen eine Gartenmauer fuhr, konnten ihn Polizeibeamte überwältigen und festnehmen.

Es begann damit, dass Zivilfahnder auf der Kreisstraße SAD 8 von Maxhütte-Haidhof nach Leonberg einen Motorrollerfahrer beobachteten, an dessen Fahrzeug kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht war und der Fahrer ohne Schutzhelm fuhr. Die Beamten entschlossen sich, den Zweiradfahrer zu stoppen und wendeten. Nachfolgende Haltezeichen der Beamten ignorierte der Motorrollerfahrer und beschleunigte seine Geschwindigkeit auf mindestens 145 Stundenkilometer. In diesem Tempo lenkte er das Zweirad in Richtung Leonberg.

Die Zivilfahnder fuhren dem Flüchtenden über mehrere Wohngebiete nach und versuchten ihn durch Haltezeichen zum Stoppen zu veranlassen. Auch den weiteren Stoppsignalen leistete er nicht Folge, sondern fuhr mit ungeminderter Geschwindigkeit weiter. Einer der Beamten versuchte, den Flüchtenden am Hemd festzuhalten. Auch diesem Griff konnte sich der Motorradfahrer entreißen. Erst an der Einmündung Oberer Hammerbügel in den Hütweg wurde ihm seine Geschwindigkeit zum Verhängnis. Nach einer 17 Meter langen Blockierspur knallte er mit dem Roller gegen die Gartensäule eines Wohnanwesens. Auch hier gab der Flüchtende nicht auf, sondern es gelang ihm, seinen Motorroller vor dem Sturz abzufangen und wieder aufzurichten. Zu diesem Zeitpunkt gelang es erst den Beamten, sich mit dem Dienstfahrzeug in den Weg zu stellen und den weiteren Fluchtweg zu blockieren.

Nicht einmal das schüchterte den Unbekannten ein. Er versuchte einen erneuten Fluchtversuch zu Fuß. Dies konnten die Zivilfahnder unterbinden und den jungen Mann aus Maxhütte-Haidhof vorläufig festnehmen. Bei einem der Anhalteversuche wurde einer der Zivilfahnder an der rechten Hand verletzt und musste ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie sich anschließend herausstellte, hatte sich der junge Mann das Fahrzeug von einem Freund ausgeliehen. Obwohl dieser wusste, dass der 19jährige Kumpel nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und auch das Fahrzeug nicht versichert war, hatte er es ihm überlassen.

Während der mehrfachen Anhalteversuche wurde auch das Dienstfahrzeug der Polizei beschädigt.

Der Festgenommene konnte nach einer Vernehmung wieder auf freien Fuß entlassen werden. Er wird nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt. Der von ihm benutzte Motorroller wurde mit dem Ziel der späteren Einziehung sichergestellt. Offensichtlich wurden daran technische Manipulationen vorgenommen, um die Motorleistung heraufzusetzen.

In diesem Zusammenhang wird auch gegen den Eigentümer des Motorrollers, der das Fahren gestattet hatte, Anzeige erstattet.
16.05.06
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