Filmreife Flucht
Maxhütte-Haidhof. Eine fast filmreife Flucht lieferte ein 19jähriger Rollerfahrer aus Maxhütte-Haidhof einer Zivilstreife der Polizei. Erst als
er gegen eine Gartenmauer fuhr, konnten ihn Polizeibeamte überwältigen und
festnehmen.
Es begann damit, dass Zivilfahnder auf der Kreisstraße SAD 8 von
Maxhütte-Haidhof nach Leonberg einen Motorrollerfahrer beobachteten, an
dessen Fahrzeug kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht war und der Fahrer
ohne Schutzhelm fuhr. Die Beamten entschlossen sich, den Zweiradfahrer zu
stoppen und wendeten. Nachfolgende Haltezeichen der Beamten ignorierte der
Motorrollerfahrer und beschleunigte seine Geschwindigkeit auf mindestens 145
Stundenkilometer. In diesem Tempo lenkte er das Zweirad in Richtung Leonberg.
Die Zivilfahnder fuhren dem Flüchtenden über mehrere Wohngebiete nach und
versuchten ihn durch Haltezeichen zum Stoppen zu veranlassen. Auch den
weiteren Stoppsignalen leistete er nicht Folge, sondern fuhr mit
ungeminderter Geschwindigkeit weiter. Einer der Beamten versuchte, den
Flüchtenden am Hemd festzuhalten. Auch diesem Griff konnte sich der
Motorradfahrer entreißen. Erst an der Einmündung Oberer Hammerbügel in den
Hütweg wurde ihm seine Geschwindigkeit zum Verhängnis. Nach einer 17 Meter
langen Blockierspur knallte er mit dem Roller gegen die Gartensäule eines
Wohnanwesens. Auch hier gab der Flüchtende nicht auf, sondern es gelang ihm,
seinen Motorroller vor dem Sturz abzufangen und wieder aufzurichten. Zu
diesem Zeitpunkt gelang es erst den Beamten, sich mit dem Dienstfahrzeug in
den Weg zu stellen und den weiteren Fluchtweg zu blockieren.
Nicht einmal das schüchterte den Unbekannten ein. Er versuchte einen
erneuten Fluchtversuch zu Fuß. Dies konnten die Zivilfahnder unterbinden und
den jungen Mann aus Maxhütte-Haidhof vorläufig festnehmen. Bei einem der
Anhalteversuche wurde einer der Zivilfahnder an der rechten Hand verletzt
und musste ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wie sich anschließend herausstellte, hatte sich der junge Mann das Fahrzeug
von einem Freund ausgeliehen. Obwohl dieser wusste, dass der 19jährige Kumpel
nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und auch das Fahrzeug nicht
versichert war, hatte er es ihm überlassen.
Während der mehrfachen Anhalteversuche wurde auch das Dienstfahrzeug der
Polizei beschädigt.
Der Festgenommene konnte nach einer Vernehmung wieder auf freien Fuß
entlassen werden. Er wird nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte,
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und
verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt. Der von ihm benutzte
Motorroller wurde mit dem Ziel der späteren Einziehung sichergestellt.
Offensichtlich wurden daran technische Manipulationen vorgenommen, um die
Motorleistung heraufzusetzen.
In diesem Zusammenhang wird auch gegen den Eigentümer des Motorrollers, der
das Fahren gestattet hatte, Anzeige erstattet.
16.05.06
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