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Opfer ist noch nicht vernehmungsfähig (Fotos)

Burglengenfeld. Bei den Ermittlungen zu der brutalen Bluttat in Burglengenfeld (wir berichteten) geht die polizei jetzt mit einem Fahdnungsaufruf an die Öffentlichkeit. Wer kann Hinweise geben? - Belohnung ausgesetzt

Das versuchte Tötungsdelikt ereignete sich am Montag, 19.September, zwischen 18.15 und 18.40 Uhr in der Grünanlage „Am Galgenberg“. Ein 44jähriger Obdachloser wurde von einem bisher unbekannten Täter niedergestochen. Das Opfer erhielt mehrere Messerstiche in Kopf und Oberkörper. Trotz der lebensgefährlichen Verletzungen konnte sich der Mann noch rund 400 Meter bis zum Netto-Getränkemarkt schleppen.

Der 44-jährige Mann wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Regensburger Klinik verbracht. Sein Zustand ist derzeit stabil. Lebensgefahr besteht nicht mehr. Leider ist eine Vernehmung des Opfers immer noch nicht möglich.

Durch die mit brachialer Gewalt ausgeführten Messerstiche brach die Spitze des Messers ab und blieb im Körper des Opfers zurück. Bei der Tatwaffe könnte es sich um ein Küchen- oder Fleischmesser in stabiler Ausführung gehandelt haben. Die Gesamtlänge des Messers dürfte mindestens 30 Zentimeter betragen haben.

Die Kripo Amberg errichtete zur Aufklärung des Falles eine aus 21 Beamten bestehende Sonderkommission (Soko). Bisher wurden umfangreiche Suchmachnahmen im Tatortbereich durchgeführt, zahlreiche Personen befragt und Alibiüberprüfungen durchgeführt. Der große Durchbruch ist leider noch nicht geglückt. Die Polizei bittet deshalb die Bevölkerung um Mithilfe. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen, wurde eine Belohnung von 5000 Euro ausgesetzt. Hinweise werden natürlich auch vertraulich behandelt.

Die Soko hat insbesondere folgende Fragen:
  • Wer kann Angaben zu dem Verbrechen machen?
  • Wem ist an diesem Tag auf dem Galgenberg oder der näheren Umgebung etwas ungewöhnliches aufgefallen?
  • Wer kann Angaben über Herkunft, Besitz bzw. Verbleib des Tatmessers machen?
  • Wem ist das Opfer bekannt und wer hat es am Tattag gesehen?
Die Soko ist für jede Art von Hinweis dankbar. Auch scheinbar unbedeutende Wahrnehmungen können für die Ermittler wichtig sein.

Die ausgesetzte Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
26.09.05
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